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Anwenderschutz

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Begriff Definition
Anwenderschutz
Personen die mit Pflanzenschutzmitteln umgehen müssen sich bei der Anwendung vor möglichen Gesundheitsgefahren schützen. Daher muss beim Umgang mit den unverdünnten Präparaten Schutzkleidung einschließlich Handschuhen getragen werden auch wenn die Mittel in keine Gefährdungsklasse eingestuft sind. Bei Pflanzenschutzmitteln die als Gift gesundheitsschädlich ätzend oder reizend gekennzeichnet sind müssen zusätzlich Schutzmaßnahmen beachtet werden die in der Gebrauchsanleitung vorgeschrieben sind.
Synonyme: Anwenderschutz