Begriff | Definition |
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Sortenschutz |
Schutz für neu gezüchtete Sorten von Nutz- und anderen Kulturpflanzen.
Synonyme:
SortenschutzNur der Züchter einer neuen Sorte darf gewerbsmäßig Saatgut von dieser neuen Sorte erzeugen bzw. erzeugen lassen. Im Regelfalle erzeugen Bauern das Saatgut im Auftrag der Züchter. Neu gezüchtete Sorten werden beim Bundessortenamt in Hannover angemeldet geprüft und zugelassen (zertifiziertes Saatgut). Links: Bundessortenamt: http://www.bundessortenamt.de/internet30/index.php?id=3 |