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Warenterminbörse

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Begriff Definition
Warenterminbörse
Börsen die Geschäfte mit Produkten vornehmen, wobei erst nach einer vereinbarten Frist bestimmte Mengen und Qualitäten eines Gutes zu einem vorher festgelegten Preis gekauft bzw. verkauft werden müssen.
An Warenterminbörsen können Landwirte auf ihre Produkte sogenannte Terminkontrakte abschließen und hierdurch die Preise für ihre Ernte, Tiere oder tierischen Produkte absichern.  Warentermingeschäfte mit landwirtschaftlichen Produkten  sind in anderen Ländern (USA, Frankreich, Niederlande) schon lange üblich. Bei Eurex (Abk. für European Exchange) gibt es seit 2009 auch für Deutschland diese Möglichkeit - alllerdings noch nicht für alle Produkte.
Wie bei allen Warenterminbörsen liegen für beide Vertragspartner Risiken vor. Unter Umständen könnte der Landwirt seine Produkte zu dem vereinbarten Termin zu einem höheren Preis verkaufen, aber auch umgekehrt ist es möglich, dass der Marktpreis zu diesem Zeitpunkt niedriger liegt. Der Abnehmer – häufiger Verarbeiter als der Handel – geht genauso ein Risiko ein.
Ziel des Warentermingeschäfts ist eine sichere Planung durch frühzeitige Absicherung der Preise und Mengen.
Eine Gefahr besteht zur Zeit darin, dass Spekulationen auf landwirtschaftliche Produkte vorgenommen werden, was zu Veränderungen der normal erwarteten Preise führt und für alle Beteiligten gefährlich ist.
Vgl. auch Vertragslandwirtschaft
Synonyme: Warenterminbörse