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Betriebsprämie

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Begriff Definition
Betriebsprämie
Die Betriebsprämie ist der wichtigste Teil der 2003 beschlossenen Reform der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).
Alle vorherigen Direktzahlungen wurden zur Betriebsprämie zusammengefasst und von der Produktion entkoppelt. Dazu gehörten alle Tierprämien und ein großer Teil der Flächenprämien. Die Betriebsprämie die einem Betrieb zusteht wurde über einen Referenzbetrag ermittelt und von der jeweiligen Landesbehörde festgesetzt. Hauptzweck dieser Zahlung ist es den Landwirten ein stabileres Einkommen zu sichern. Sie können frei entscheiden was sie erzeugen wollen ohne die Beihilfen zu verlieren. Die Betriebsprämie  ist  mit einer Verknüpfung zu den Standards für Umwelt- und Tierschutz Lebens- und Futtermittelsicherheit (Cross Compliance) verbunden. 
Seit Juni 2009 wurden die Zahlungen - ab August 2009 auch in Bayern - veröffentlicht. Im November 2010 wurden diese Veröffentlichungen wegen Datenschutz vom Europäischen Gerichtshof  untersagt seit April 2011 dürfen sie jedoch für Betriebe die juristische Personen sind wieder vorgenommen werden.
Außerdem werden Mittel zur Förderung der ländlichen Entwicklung durch Kürzungen der Direktzahlungen (Modulation) bereitgestellt.

siehe auch:
Synonyme: Betriebsprämie