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Flurbereinigung

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Begriff Definition
Flurbereinigung
Flurbereinigung hat die Neuordnung des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes zum Ziel und wird durch das Flurbereinigungsgesetz geregelt.
Flurbereinigungsmaßnahmen sollen die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft verbessern und den ländlichen Raum gestalten. Meist wird zersplitterter Grundbesitz durch neue Flureinteilung optimiert. Die Flächen jedes einzelnen Betriebes werden unter Berücksichtigung der Unterschiede in der Bodenqualität zusammengefasst. So werden auch Voraussetzungen für Aussiedlung und Aufstockung und insbesondere für einen rationellen Einsatz von Landmaschinen geschaffen. In Westdeutschland wurde schon in den 50er Jahren im Rahmen der Agrarpolitik Flurbereinigung ermöglicht und gefördert. Vor allem in Gebieten mit vorheriger Realteilung (Agrarstruktur) konnten so zweckmäßiger bewirtschaftbare Flächen geschaffen werden. Bei der Flurbereinigung ging es nicht nur um die Zusammenlegung zersplitterter Flurstücke sondern auch um die Anlage von Wirtschaftswegen und um landschaftspflegerische und ökologische Maßnahmen.
Allerdings stand bei der Flurbereinigung zuerst nur der wirtschaftliche Aspekt im Vordergrund. So wurden Bäche begradigt Streuobstwiesen gerodet Hecken und Feldgehölze beseitigt. Später erkannte man dass dies Fehler waren und machte sie zum Teil wieder rückgängig.
Synonyme: Flurbereinigung