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Tierkörperbeseitigungsgesetz

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Begriff Definition
Tierkörperbeseitigungsgesetz
Im Tierkörperbeseitigungsgesetz vom 11. April 2001 gilt folgender Grundsatz:
'Tierkörper und Tierkörperteile sind so zu beseitigen dass
1. die Gesundheit von Mensch und Tier nicht durch Erreger übertragbarer Krankheiten oder toxische Stoffe gefährdet
2. Gewässer Boden und Futtermittel durch Erreger übertragbarer Krankheiten oder toxische Stoffe nicht verunreinigt
3. schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes nicht herbeigeführt
4. die öffentliche Sicherheit und Ordnung sonst nicht gefährdet oder gestört werden.' 
Wegen der Verfütterung von Tiermehl an Rinder kam es in Zusammenhang mit BSE zur Verschärfung des Gesetzes.
Siehe auch Tierkörperbeseitigungsanstalt.
Synonyme: Tierkörperbeseitigungsgesetz