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Gentechnik

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Begriff Definition
Gentechnik
Die Gentechnik ist ein Teilgebiet der Biotechnologie. Sie ist ein Verfahren das in das Erbgut und/oder in biochemische Steuerungsvorgänge von Lebewesen eingreift um Veränderungen schneller zu erreichen als durch langwierige Züchtungen.
Es werden drei große Anwendungsbereiche der Gentechnik unterschieden:
  • Grüne Gentechnik: Die Nutzung gentechnisch veränderter Pflanzen in der Landwirtschaft und im Lebensmittelsektor. Bei Tierzucht spielt sie noch keine Rolle.
  • Rote Gentechnik: Die Anwendung der Gentechnik in der Medizin zur Entwicklung von diagnostischen und therapeutischen Verfahren – insbesondere auch von Arzneimitteln.
  • Graue oder weiße Gentechnik: Die Nutzung gentechnisch veränderter Mikroorganismen zur Herstellung von Enzymen oder Feinchemikalien für Ernährungswirtschaft industrielle Zwecke und der Umweltschutztechnik.
Während die „rote Gentechnik“ im medizinischen Bereich in der Gesellschaft unumstritten ist stößt die „grüne Gentechnik“ der Land- und Ernährungswirtschaft in der Bevölkerung auf große Skepsis.
Sie wird zurzeit in der Pflanzenzüchtung angewandt um Resistenzen gegen bestimmte Schädlinge oder Trockenheit  die Verträglichkeit von Pflanzenschutzmitteln bessere oder andere Qualitäten der Pflanzen oder eine bessere Lagerungsfähigkeit der Früchte zu erreichen. Befürworter sehen in ihr ein Mittel z.B. den Hunger in der Welt zu überwinden. Kritiker befürchten durch Ausbreitung gentechnisch veränderter Pflanzen Auswirkungen in der Natur die nicht rückgängig zu machen sind. Weiter bestehen Ängste dass es zu gesundheitlichen Schäden bei Mensch und Tier kommen kann. Auch die Rolle von großen Konzernen die Patente haben und sie ausnutzen  wird kritisiert (Biotechnik). 
Schon 2012 wurden 12 % der  weltweiten Ackerflächen mit transgenen Pflanzen bestellt davon in USA 41 % in Brasilien 22 %  in Argentinien 14 %  in Kanada 7 % und in Indien 6 %. Von Soja werden 48 % von Mais 33 %   von Baumwolle 14 %  und von Raps 5 % mit genveränderten Pflanzen gewonnen. Sie sind meist so konstruiert dass sie  insektenresistent oder herbizidtolerant sind. Heute (2015) werden zun Teil schon in bestimmten Bereíchen 90 % erreicht.
Die meisten Nahrungsmittel enthalten heute schon gentechnisch veränderte Bestandteile wie Enzyme Hefen Vitamine Aromen. 60 bis 70 % aller Lebensmittel in Deutschland kommen irgendwie mit Gentechnik in Berührung. So stammen mehr als 70 % des in der EU als Viehfutter verwendeten Sojaschrotes aus gentechnisch veränderten Sojapflanzen.
Am 11. September 2003 trat das Cartagena-Protokoll in Kraft. Danach dürfen Einfuhren von GVO (gentechnisch veränderte Organismen) nur mit Zustimmung des importierenden Landes erfolgen. Seit Mitte 2003 gilt in der EU: Jede direkte Anwendung eines GVO im Verlauf der Herstellung oder Erzeugung von Lebens- oder Futtermitteln ist kennzeichnungspflichtig. Als tolerierbar gilt ein Schwellenwert unter 0 9 % GVO-Beimischungen
Beispiele: In der Europäischen Union (EU) ist seit 1998 der gentechnisch veränderte Mais MON 810 zum kommerziellen Anbau zugelassen. Viele der EU-Länder bauen den Mais trotzdem nicht an. Sieben Länder haben den Anbau in den vergangenen Jahren verboten: Deutschland Frankreich Griechenland Luxemburg Österreich Polen und Ungarn. Ein Anbau existiert derzeit in den Ländern Portugal Slowakei Spanien Rumänien und Tschechien.
Seit März 2010 wurde auch die gentechnisch veränderte Kartoffel Amflora zum kommerziellen Anbau in den EU zugelassen die nicht zum Verzehr sondern zu technischen Zwecken entwickelt wurde. Es gab in  vielen Ländern Verbote in anderen wurde sie angebaut.  Ende 2013 wurde der Anbau der Kartoffel Amflora durch den Europäischen Gerichtshof wegen Fehlern bei der Zulassung verboten.
Im September 2011 hat der Europäische Gerichtshof entschieden dass Honig der gentechnisch veränderte Pollen enthält nur mit einer gesonderten Zulassung in den Handel kommen darf.  Dieses Urteil wird weitere Folgen haben z.B. muss über den  Abstand zwischen  Feldern mit  und ohne gentechnisch veränderten  Pflanzen neu entschieden werden.
Unabhängig davon können genveränderte Produkte nach einer entsprechenden Genehmigung in die EU eingeführt werden. Das ist z.B. im Sommer 2010 für fünf Sorten genverändrten Mais`geschehen. Die Genehmigung gilt für 10 Jahre. Die Produkte müssen gekennzeichnet sein und dürfen verzehrt verarbeitet und verfüttert werden.
Die Schweiz hat sich 2005 in einer Volksabstimmung gegen den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ausgesprochen.
Ein Bundesgesetz soll in Deutschland seit 2008 das Neben- und Miteinander von Landwirtschaft mit und ohne Gentechnik erleichtern. Es reglementiert den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen streng. Dennoch gibt es immer wieder Auseinandersetzungen. Im April 2009 wurde der Anbau des genveränderten Mais MON 810 (Hersteller Monsanto) verboten.
Im November 2010 wurde das geltende Gentechnikgesetz vom Bundesverfassungsgericht für verfassungsgemäß erklärt. Der Gesetzgeber wurde außerdem auf eine besondere Sorgfaltspflicht  hingewiesen weil Folgen sich - wenn überhaupt - nur schwer rückgängig machen ließen.
In Deutschland geht  die Auseinandersetzung - z.T. auch in den Parteien - über die Zulassung von gentechnisch veränderten Pflanzen  weiter. - Ein Vorschlag sieht vor dass die Bundesländer die Kompetenz erhalten über Zulassung oder Verbot gentechnisch veränderter Pflanzen auf ihrem Gebiet zu entscheiden. 
Wegen fehlender Akzeptanz hat der im Bereich Gentechnik  führende Konzern Monsanto im Mai 2013 die Lobby-Arbeit in Europa aufgegeben - ob aus taktischen Gründen ist umstritten.
Synonyme: Gentechnik